Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge. Abweichende Vereinbarungen werden in keinem Fall anerkannt. Insbesondere ist ein Schweigen auf den Hinweis entgegenstehender Geschäftsbedingungen nicht als Einverständnis anzusehen.

Jede ungenehmigte Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Bilder, Fotos, Filme, Zeichnungen sowie sonstigen Darstellungen, Daten oder Dokumente ist untersagt. Dies schließt jede Veränderung, Weitergabe an Dritte und Veröffentlichung ein.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend.

Bestellungen werden ausschließlich in Textform akzeptiert. Aufträge gelten von uns erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Wir behalten uns Änderungen im Rahmen technischer Interessen vor, sofern diese nicht zu wesentlichen Änderungen der Funktion oder Sicherheit führen. Sollte die Auftragsbestätigung gegenüber der Bestellung Abweichungen enthalten, so gelten diese vom Besteller als angenommen, falls dieser eine Auftragsfreigabe erteilt hat. Ebenfalls gelten Abweichungen auf der Auftragsbestätigung als angenommen, sofern der Besteller nicht innerhalb 24 Stunden nach Erhalt schriftlich Einspruch erhebt. Erfolgt eine Auftragsänderung, nach zuvor erteilter Auftragsfreigabe oder nach Ablauf von 24 Stunden ab Erhalt der Auftragsbestätigung, behalten wir uns vor, eine Änderungspauschale zu berechnen.

Sofern Änderungen des Bestellers erfolgen, sind wir berechtigt, die Lieferzeit bei Bedarf entsprechend der Neuausführung anzupassen bzw. zu verlängern.

3. Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten. Wir behalten uns Preisänderungen vor, falls die Lieferung später als 1 Monat nach Vertragsabschluss erfolgt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer, anfallender Versand- und Verpackungskosten sowie ggf. anfallender Zollgebühren.

Wir behalten uns das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Bestellers und vor Auslieferung der Ware, den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es auf Grund der allgemeinen, außerhalb der Kontrolle entstehenden Preisentwicklungen (wie beispielsweise Währungsregulierungen, neuen Wechselkursen, Zolländerungen, Lohn- oder Materialkostenänderungen) erforderlich ist.

4. Zahlung

Bei Erstbestellungen von Neukunden erbitten wir die Zahlung per Vorkasse. Parallel hierzu erfolgt mit dem ersten Bestelleingang eine Prüfung der Bonität und zukünftigen Zahlungsmodalität.

Unsere Rechnungen sind bei vollständigem Ausgleich innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Dieses gilt ohne Rücksicht auf die Höhe des Rechnungswertes auch dann, wenn aus einer vorherigen Lieferung das Zahlungsziel von 30 Tagen überschritten wird. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

Ab Fälligkeit der Rechnung berechnen wir die gesetzlich, prozentual zulässigen Verzugszinsen über dem jährlich festgelegten Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Zudem behalten wir uns vor, bei Zahlungsverzug ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen oder das Recht auf Herausgabe der Ware geltend zu machen. Der Besteller willigt ein, uns in diesem Fall Zutritt zur Ware für die Abholung zu gewähren.

Zahlungsmodalitäten werden wir in unserem Ermessen und bei berechtigtem Interesse anpassen, sofern die Gefahr einer mangelnden Leistungsfähigkeit des Bestellers besteht, u. a. bei Zahlungsverzug oder Vorliegen einer entsprechenden Auskunft einer Auskunftei.

5. Aufrechnungsverbot

Der Besteller kann gegen unsere Forderung nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, es sei denn, diese sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

6. Lieferungen

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers grundsätzlich „unfrei ab Werk“ Ludwigslust, entsprechend der geltenden Lieferbedingungen des Incoterm-Codes EXW der aktuellen International Commercial Terms.

Abweichende Regelungen sind jeweils auf den gültigen Preislisten ausgewiesen. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und können entsprechend in Rechnung gestellt werden.

Die voraussichtlich angegebene Lieferwoche auf der Auftragsbestätigung stellt keinen festen Liefertermin dar, sondern bezeichnet nur in etwa den Zeitraum, in dem bei normaler Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit der Lieferung gerechnet werden kann. Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen sowie Betriebsstörungen jeglicher Art und Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung berechtigen uns, die Lieferungs- bzw. Abnahmefrist angemessen zu verlängern bzw. ganz oder teilweise von dem Kaufvertrag zurückzutreten. Der Besteller wird von uns über derartige Situationen zeitnah informiert. Dies gilt, sofern die Gründe für den Lieferverzug nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten sind.

Gitterboxen und Gestelle stehen in unserem Eigentum. Diese sind von dem Besteller unverzüglich nach dem Warenerhalt zu leeren. Wir werden diese von dem Auslieferungsort, spätestens nach 28 Tagen, abholen. Nach Fristablauf behalten wir uns vor, diese vollständig in Rechnung zu stellen.

7. Annahmeverzug

Der Besteller gerät in Annahmeverzug, wenn die Ware aus eigenverantwortlich zu vertretenden Gründen zum Lieferzeitpunkt an dem Lieferort nicht entgegengenommen wird. Ebenfalls geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder eine zufällige Verschlechterung des Kaufgegenstandes in dem eintretenden Moment des Annahmeverzugs auf den Käufer über.

Für die Neuzustellung und dem damit verbundenen Mehraufwand werden die Lieferkosten, einschließlich etwaiger weiterer Mehraufwendungen, vollständig berechnet.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an unseren Waren bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus unseren Lieferungen vor. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Waren ohne Rücktritt vom Vertrag sicherungshalber zurückzunehmen.

Wir sind mit einer Weiterveräußerung unserer Waren im ordnungsmäßigen Geschäftsgang einverstanden, sofern kein Zahlungsverzug des Bestellers vorliegt. Dieses gilt auch für die Be- oder Verarbeitung unserer Ware. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Be- oder Verarbeitung entstehenden neuen Erzeugnisse; dabei gelten wir als Hersteller und der Besteller als Verwahrer. Ein Eigentumserwerb des Bestellers nach §950 BGB ist ausgeschlossen. Dem Besteller erwachsen aus der Be- oder Verarbeitung und der Verwahrung keine Ansprüche gegen uns. Bei Verbindung oder Vermischung mit anderen Gegenständen tritt uns der Besteller schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.

Der Besteller tritt uns schon jetzt seine aus der Weiterveräußerung der Be- oder Verarbeitung sowie der Verbindung oder Vermischung gegen Dritte entstehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund erwachsen, sicherungshalber ab. Dem Besteller ist hinsichtlich der abgetretenen Ansprüche die Vereinbarung von Abtretungsverboten oder die anderweitige Abtretung bzw. Verpfändung untersagt. Übersteigt die Summe der uns abgetretenen Forderungen unsere Ansprüche um 20%, sind wir zur Freigabe des Mehrbetrages nach unserer Wahl auf erstes Anfordern verpflichtet.

9. Beanstandungen und Gewährleistung

Maßgefertigte Ware kann weder umgetauscht noch zurückgenommen werden.

Beanstandungen können nur schriftlich und binnen acht Tagen nach Empfang der Ware erfolgen, wobei die Geltendmachung von Mängelrechten die ordnungsgemäßen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach §377 HGB voraussetzt.

Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl beschränkt. Bei Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen sind die Kosten vorher seitens des Bestellers mit uns abzustimmen und zu vereinbaren. Der Besteller wird von uns informiert, innerhalb welcher angemessenen Frist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung von uns erfolgt. Unberührt bleibt unsere Haftung wegen Schadenersatzes nach den §§ 463, 480 Abs. 2 sowie § 635 BGB.

Wir verweisen auf die jeweils gültigen Richtlinien der LSS Lewens Sonnenschutz-Systeme GmbH & Co. KG.

Mängel aufgrund nicht fachgerechter Montage, einschließlich der Elektromontage, unsachgemäßer Verwendung, natürlichem Verschleiß oder durch Veränderungen der Ware durch den Besteller werden nicht anerkannt. Ansprüche auf Nacherfüllung oder Ersatzlieferungen entfallen bei Eintreten der gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Warenrücksendungen

Warenrücksendungen dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns vorgenommen werden. Unvereinbarte Rücksendungen nehmen wir nicht an.

Die Versandart ist mit uns vor Warenrücksendung zu vereinbaren. Die Berechnung von Transport- und Versandkosten sowie von ggf. weiteren, anfallenden Aufwendungen, erfolgt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.

Gutschriften für zurückgesandte Waren werden nach Eingang und Überprüfung der Ware und nach Abzug einer Bearbeitungspauschale ausgestellt. Wird eine zurückzusendende Ware nicht binnen 10 Tagen nach der Vereinbarung der Rücksendung zum Versand gebracht, so ist die für diese Lieferung erteilte Rechnung ohne Abzug fällig.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Ludwigslust. Es gilt deutsches Recht. Das Recht, den Vertragspartner an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Stand 11/2021


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